Der Vorstand der WSVL zeichnet Vereinsmitglieder aufgrund langjähriger Mitgliedschaft in der WSVL aus :
  1) nach 10 Jahren mit der Vereinsnadel in Bronze
  2) nach 25 Jahren mit der Vereinsnadel in Silber
  3) nach 40 Jahren mit der Vereinsnadel in Gold

 

Der Vorstand kann Personen in Anerkennung besonderer Verdienste um den Verein:
  1) die Ehrennadel in Gold
  2) die Ehrenmitgliedschaft.
  3) Das Amt des Ehrenvorsitzenden kann nur durch die Mitgliederversammlung einem Vereinsvorsitzenden verliehen werden. 

      Er kann mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.
  4) Zum Kommodore kann ein Mitglied nur von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt werden.

 

 

Die Mitgliederversammlung kann einem Mitglied, welches sich um den Verein langjährige und ungewöhnlich große Verdienste erworben hat, 

zum Kommodore wählen. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Mitgliedschaft. Zur Wahl des Kommodore ist eine 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Kommodore ist Ehrenmitglied. Er kann mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes teilnehmen und auf freiwilliger Basis vom Vorsitzenden insbesondere zur Vertretung oder Repräsentation des Vereins nach außen herangezogen werden. 

Die jeweiligen Aufgaben und evtl. damit verbundenen Befugnisse müssen vom Vorstand klar definiert vorgegeben werden. Vertretung im Sinne § 26 BGB ist ausgeschlossen. Rechtsverbindliche Unterschriften können für den Verein nicht geleistet werden. Der Kommodore wird über die jeweilige Vereinspolitik ständig informiert und ggf. bei wichtigen Beratungen hinzugezogen.

 

Ehrungsvorschläge können alle Organe und Gremien des Vereins schriftlich beim Vorsitzenden einreichen. Sie müssen 4 Wochen vor dem Tag der Verleihung beim Vorsitzenden vorliegen. 

 

Über die vorgenannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.


Die Ehrungen können vom Vorstand aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.


Die Neufassung der Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.04.2010 in Kraft.