1. Die Wasser-Sport-Vereinigung Lenste hat eine Seglerabteilung.
2. Mitglieder der Seglerabteilung sind die Mitglieder der WSVL, die den Segelsport aktiv betreiben oder ihn fördern.
3. Die Seglerabteilung unterliegt den Bestimmungen:
3.1 der Satzung und der Geschäftsordnung der WSVL,
3.2 der Satzung des Landes-Sport-Verbandes und
3.3 dem Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbandes.
4. Die Seglerabteilung wird hinsichtlich der fachlichen Belange des Segelsports geleitet von :
4.1 Dem Abteilungsleiter,
4.2 dem stellv. Abteilungsleiter,
4.3 dem Jugendwart
4.4 dem Regattaausschuss
4.5 und Mitarbeitern der Abteilung.
5. Der Abteilungsleiter hat für die ordnungsgemäße Durchführung des Segelsports zu sorgen. Er wird unterstützt vom Regattaausschuss.
6. Die Seglerabteilung darf sich zur Durchführung des Sportbetriebes eine Abteilungs-, Segel-, Jugend- und Wettsegel- Ordnung geben.
7. Die Seglerabteilung beruft einmal jährlich eine Abteilungsversammlung ein. Sie soll möglichst 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung                          durchgeführt werden, damit dem Abteilungsleiter und dem Jugendwart die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Belange der                                Mitgliederversammlung vorzutragen.
8. Aufgabe der Abteilungsversammlung ist :
8.1 Die Beschlussfassung über die fachlichen Belange ihrer Sportart im Verein.
9. In der Seglerabteilung gelten für die Jugendlichen die Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung entsprechend.
10. Die Seglerabteilung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.


Die Neufassung der Seglerordnung tritt mit Beschluss der Seglerversammlung vom 20.04.2002 in Kraft.