1. Allgemeine Anweisungen

1.1 Die Wettfahrten werden gesegelt nach:
       a) den Wettfahrtregeln -Segeln- (WR) der ISAF, neueste deutsche Ausgabe des DSV,
       b) den Ordnungsvorschriften des DSV, neueste Ausgabe,
       c) den vom technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenvorschriften der jeweiligen Klasse,
       d) den Bestimmungen der Ausschreibung, der Segelanweisung und dem Programm der WSVL.
1.2 Im Falle von Abweichungen gilt die Ausschreibung und diese Segelanweisung.
1.3 Bezüglich der Werbung gelten die WR Anhang 1, Kategorie C.
1.4 Die Segelanweisung kann durch Aushang gem. WR 88.2 (c) am ”Schwarzen Brett” geändert werden. 

       Änderungen werden bis 22.00 Uhr bekanntgegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag.
1.5 Es ist von jedem/jeder Steuermann/frau eine Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei der Anmeldung wird eine Segelanweisung und             ggf. eine Bahnkarte sowie beim Fehlen der Segelnummer eine Ersatznummer ausgegeben.
1.6 Nur die in der Anmeldung angegebene Segel-/ Ersatznummer und Besegelung darf geführt werden.
1.7 Steuerleute müssen gemäß WR 75, Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein. 

       Dies ist für Crewmitglieder gemäß WR 7.2.4 nicht erforderlich.
1.8 Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein. 

       (Ergänzung WR 46 und 75)
1.9 Steuermann/frau-Wechsel ist nicht erlaubt.

2. Sicherheitsbestimmungen

2.1 Der Veranstalter bzw. die Wettfahrtleitung übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichem Schaden oder         Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben.
2.2 Boote, die an der Regatta teilnehmen, dürfen nicht in der durch weiße Bojen mit gelbem Kreuz gekennzeichneten Badezone segeln. 

       Gegenüber Booten, die nicht an der Regatta teilnehmen sowie gegenüber der Berufsschifffahrt ist nach den Bestimmungen der SeeStrO sowie               nach der „KVR“ (Kollisions-Verhütungs-Regel) zu verfahren.
2.3 Auf jedem Boot muss die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung vorhanden sein. Sie ist auf Verlangen der Regattaleitung vorzuzeigen.
2.4 Jede/r Steuermann/frau ist für die richtige seemännische Führung seines/ihres Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. (Ergänzung WR 4)
2.5 Das Setzen der Flagge ”Y” am Hafenmast oder auf einem Schiff der Regattaleitung bedeutet:
       Alle Segler müssen Schwimmwesten anlegen, solange dieses Signal steht. Wer nach diesem Signal ohne Schwimmweste weitersegelt, 

       kann disqualifiziert werden. Taucheranzüge gelten nicht als Schwimmwesten.
       Für Jugendliche besteht während der gesamten Regatta Schwimmwestenpflicht. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, 

       ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. (Ergänzung WR 1.2 und 40)
2.6 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. 

       Die Telefonnummer wird am „Schwarzen Brett“ ausgehängt.
2.7 Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen kann zum Ausschluss aus der Wettfahrt führen.

3. Bekanntmachungen

3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung erfolgen durch Aushang am ”Schwarzen Brett”. 

      Eins befindet sich vor dem Clubhaus des GSC und ein Weiteres am Jugendcontainer der WSVL.
3.2 Bekanntmachungen an Land können durch Setzen folgender Flaggen-Signale angezeigt werden.
       Flagge ”L” : Am ”Schwarzen Brett” ist eine Bekanntmachung ausgehängt.
       Antwortwimpel ”AP” : Startverschiebung
       Flagge ”AP über A” : Heute keine Wettfahrt
       Flagge ”P” : Bitte unverzüglich auslaufen, es wird in Kürze gestartet
       Flagge ”Y” : Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen.
3.3 Auf dem Wasser haben Flaggensignale bei der Zeitmessung stets Vorrang vor Schallsignalen. 

       Schallsignale können als Töne oder als Schüsse abgegeben werden.

3.4 Die letztgenannten Flaggen – M,S und Y – können auch noch während einer Wettfahrt gesetzt werden.

4. Bootsklassen, Zulassung, Vergütung und Wertung

4.1 Grundsätzlich sind alle Jollen, Jollenkreuzer/Kielschwerter und Fahrtenyachten mit bekannter Yardstickzahl zugelassen. 

       Besegelung, Ausrüstung und Besatzung muss den einzelnen Klassenvorschriften oder dem Werftstandard entsprechen. 

       Bei unbekannter oder ungerecht erscheinender Yardstickzahl wird diese vom Veranstalter neu festgelegt. 

       Vermessungspapiere sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. (Ergänzung WR 76)
4.2 Der Veranstalter hat das Recht, bis zum Meldeschluss eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder für ungültig zu erklären.          Er kann ferner den Start einer Klasse ablehnen, wenn nicht mindestens 3 Meldungen pro Klasse eingegangen sind.
4.3 Bei stark abweichender oder fehlender Ausrüstung einzelner Boote kann der Veranstalter eine Änderung der Yardstickzahl vornehmen.
4.4 Die Wertung erfolgt nach dem ”Low-Point”-Punktsystem. Sieger einer Wettfahrt ist die Mannschaft, welche die wenigsten Punkte hat. 

       Bei zwei oder mehr Wettfahrten zählt die Summe der Einzelplatzierungen. Bei Punktgleichheit zählt die bessere letzte Regatta für den Gesamtsieg.

5. Bahnen, Bahnmarken

5.1 Bei Langstreckenregatten verläuft die Bahn zwischen dem Startboot und mehreren festen Seezeichen. Sie ist einmal oder mehrmals abzusegeln.          Als Bahnmarken können im Bedarfsfall auch gelbe/orange Bojen ausgelegt werden.
5.2 Bei Dreiecks- oder Up and Down-Regatten verläuft die Bahn zwischen dem Startboot und den Bojen 1-3. 

      Sie sind nach der Bahnkarte und in Richtung der Bahnanzeige an Backbord (Flagge = rot) bzw. an Steuerbord (Flagge = grün) zu runden.

6. Start, Startsignale

6.1 Die Wettfahrten werden gemäß von WR 26.2 im Abstand von 5 Minuten gestartet.
6.2 Die Startlinie ist durch eine Boje und einen Mast auf dem Startboot gekennzeichnet.
6.3 Zur Startkontrolle müssen alle Boote vor dem Ankündigungssignal die Startlinie an der Steuerbordseite des Startbootes passieren. 

      Sie müssen zur besseren Unterscheidung eine Segelnummer im Segel führen oder die auf der Steuermannsbesprechung erhaltene Ersatznummer         an der Reling sowie die Klassenflagge am Achterstag fahren. Sie sind nach der Wettfahrt beim Veranstalten abzugeben.
6.4 Ankündigungssignal:
      5 Minuten vor dem Start wird die Klassenflagge ”eine einfarbige Flagge” vorgeheißt. Gleichzeitig ertönt ein Schallsignal.
6.5 Vorbereitungssignal:
      4 Minuten vor dem Start wird die Flagge „I“ oder nach einem allgemeinen Rückruf die „schwarze Flagge“ gesetzt. Gleichzeitig ertönt ein Schallsignal.
6.6 Startverschärfung:
      1 Minute vor dem Start wird die Flagge “I “ oder nach einem allgemeinen Rückruf die „Schwarze Flagge“ mit einem langen Schallsignal niedergeholt.
6.7 Startsignal:
      Beim Start wird die Klassenflagge gestrichen. Gleichzeitig ertönt ein Schallsignal. Das Startsignal der einen Klasse ist jeweils das

      Ankündigungssignal für die nächste Klasse.
6.8 Startzeitbegrenzung:
      Boote, die 15 Minuten nach ihrem Startsignal nicht gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet. (Ergänzung WR 29.1)
6.9 Startverschiebung, Abbruch, Bahnverkürzung:
      a) Setzen des ”AP” Antwortwimpels und Abgabe von zwei Schallsignalen auf dem Startboot bedeutet:
           Startverschiebung auf unbestimmte Zeit.
      b) Niederholen des ”AP” Antwortwimpels und Abgabe von einem Schallsignal bedeutet:
           In 1 Minute erfolgt das Ankündigungssignal.
      c) Längere Verschiebungen bzw. Abbruch werden durch zusätzliches Setzen von Flagge ”A” unter ”AP” und Abgabe von zwei Schallsignalen

          angezeigt.
      d) Abbruch wird durch Setzen von Flagge „A“ unter „N“ und Abgabe von drei Schallsignalen angezeigt.
      e) Bahnverkürzung wird durch Setzen der Flagge ”S” und Abgabe von zwei Schallsignalen angezeigt.
6.10 Startstrafen:
      a) I-Flaggen-Regel:
          Wenn die Flagge ”I” vor mit oder als dem Vorbereitungssignal gesetzt wurde, gilt:
          Befindet sich irgendein Teil des Bootskörpers, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes während der letzten Minute vor dem Startsignal

          auf der Bahnseite der Startlinie oder ihren Verlängerungen, muss das Boot um eines der Enden der Linie auf die Vorstartseite segeln, 

          bevor es startet; anderenfalls wird es als Frühstarter gewertet. (Ergänzung WR 30.1)
      b) Schwarze-Flaggen-Regel:
           Wenn eine ”schwarze Flagge” vor, mit oder als dem Vorbereitungssignal gesetzt wurde, gilt:
           Wird irgendein Teil des Rumpfes, der Besatzung oder Ausrüstung eines Bootes in der letzten Minute vor dem Startsignal innerhalb des Dreiecks

           erkannt, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird, kann das Boot ohne Verhandlung disqualifiziert werden.                   Nach einem Rückruf wird die Segelnummer des Bootes angezeigt oder ausgerufen, da es nicht wieder starten darf. (Ergänzung WR 30.3)

7. Rückruf

7.1 Allgemeiner Rückruf:
      a) Sind beim Startsignal mehrere nicht identifizierbare Boote zu früh gestartet oder liegt ein Fehler im Startverfahren vor,

           werden zwei Schallsignale gegeben und der 1. Hilfsstander gesetzt.
      b) 1 Minute nach dem Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgt die Startwiederholung durch Setzen des Ankündigungssignals (Klassenflagge).
      c) Nach einem allgemeinen Rückruf gilt grundsätzlich die Schwarze-Flaggen-Regel.
7.2 Einzelrückruf :
       a) Passieren ein oder mehrere identifizierbare Boote die Startlinie zu früh, wird nach dem Startsignal ein Schallsignal gegeben und die 

           Flagge ”X” gesetzt.
       b) Die Zurückgerufenen müssen auf die Vorstartseite der Startlinie zurücksegeln und können dann erneut starten. 

           Spätestens 4 Minuten nach dem Startsignal oder 1 Minute vor dem nächsten Startsignal wird die Flagge ”X” niedergeholt, je nachdem, 

           was früher ist.

8. Ziel, Zeitbegrenzung

8.1 Die Ziellinie liegt zwischen einer Boje und dem Mast des Zielbootes. Bei Zieldurchgang und Zeitnahme wird ein Schallsignal gegeben. 

      Danach darf die Ziellinie nicht wieder passiert werden.
8.2 Die Wettfahrt ist spätestens 60 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes dieser Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen            Boote werden als aufgegeben gewertet.

9. Ersatzstrafen, Proteste

9.1 Ein Boot hat sich bei einer Berührung mit einer Bahn-, Startbahn- oder einer Zielbahnmarke gem. WR 31.2 durch eine 360 Drehung zu entlasten.
9.2 Teil 4 der WR werden angewendet, wenn ein Boot zugibt, eine Regel von Teil 2 (Wegerecht) verletzt zu haben. 

       Es muss sich entlasten, indem es gem. WR 44.2 zwei volle Kreise (720) schlägt.
9.3 Ein Boot, das eine Wertungsstrafe angenommen und Strafdrehungen nach WR 31 oder 44 ausgeführt hat, 

      muss dies gem. WR 44.3 (a) der Wettfahrtleitung durch Setzen einer gelben Flagge anzeigen oder innerhalb der Protestfrist schriftlich im                          Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht ausgeführt.
9.4 Jedes Boot,das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will.
9.5 Die Protestfrist endet 60 Minuten nach Ende der letzten Wettfahrt des Tages. (Änderung WR 61.3)
9.6 Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular, welches im Regattabüro erhältlich ist, innerhalb der Protestfrist schriftlich einzureichen.
9.7 Proteste werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt.
9.8 Protestparteien und Zeugen haben sich vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten.
9.9 Eine Wiederaufnahme einer Protestverhandlung wird nicht später als 1 Stunde nach Verkündung der Entscheidung angenommen.

10. Ende der Regatta

10.1 Streichen der Flagge ”Blau”.

Die Neufassung der Segelanweisung tritt mit Beschluss der Seglerversammlung vom 20.04.2002 in Kraft.