1. Die Wasser-Sport-Vereinigung Lenste, im nachfolgenden Text kurz WSVL genannt, hat eine Anglerabteilung.
2.1 Mitglieder der Anglerabteilung sind Mitglieder der WSVL, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines oder eines Gastfischereischeines des                   Bundeslandes Schleswig-Holstein sind. Die Angelfischerei aktiv betreiben oder passiv fördern.
2.2 Die Bestimmungen zum Erhalt eines Gastfischereischeines sind im Bundesland Schleswig-Holstein vom jeweiligen Interessenten selbst zu                         erfragen.
3.1 Die Anglerabteilung unterliegt den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen der WSVL.
3.2 Der Satzung des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V.
3.3 Der Satzung des Deutscher Angelfischerverband e.V. – DAFV.
4. Die Anglerabteilung wird hinsichtlich der fachlichen Belange der Angelfischer geleitet von :
4.1 Dem Abteilungsleiter,
4.2 dem stellv. Abteilungsleiter,
4.3 den Mitarbeitern der Abteilung.
5. Der Abteilungsleiter hat für die ordnungsgemäße Durchführung der Angelfischerei zu sorgen.
6. Die Anglerabteilung darf sich zur Durchführung des Angelbetriebes eine Abteilungs- und Angelfischer-Ordnung geben.
7. Die Anglerabteilung beruft einmal jährlich eine Abteilungsversammlung ein. Sie soll möglichst vier Wochen vor der Mitgliederversammlung                      durchgeführt werden, damit dem Abteilungsleiter und dem Jugendwart die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Belange der                                Mitgliederversammlung vorzutragen.
8. Aufgabe der Abteilungsversammlung ist :
8.1 Die Beschlussfassung über die fachlichen Belange ihrer Angelfischerei im Verein.
9. Die Anglerabteilung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.


Die Ordnung der Anglerabteilung tritt mit Beschluss der Anglerabteilung vom 21.04.2002 in Kraft.