Bei allen von der Wasser-Sport-Vereinigung-Lenste von 1979 (im Folgenden durch das Kürzel WSVL ersetzt) ausgetragenen Gemeinschaftsfischen (kurz Fischen genannt) gelten die Bestimmungen des Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) für das Gemeinschafts- und Meeresfischen, des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, des Natur- und Tierschutzes sowie diese Bestimmungen der WSVL.


Die Anglerabteilung der WSVL veranstaltet traditionell, in jedem Jahr in der Regel 4 Fischen, mit Erfassung des Fangergebnisses insgesamt – Anangeln, Pokalangeln, Sommerangeln und Abangeln – an denen nur Angler mit gültigem Fischereischein oder Gastfischereischein teilnehmen dürfen.


Die Einladung erfolgt schriftlich oder durch Aushang im Info-Kasten der WSVL.


Die Fischen finden sonnabends statt. Die Anfangszeit wird in jedem Jahr auf der Abteilungsversammlung der Angler von den anwesenden Mitgliedern festgelegt. Das Fanggebiet wird vor jedem Start vom Veranstaltungsleiter aus Sicherheitsgründen so festgelegt, daß alle Veranstaltungsteilnehmer bei drohender Gefahr durch Signalmittel gewarnt werden können. Das Eintragen in die Teilnehmerliste ist bis 30 Minuten vor dem Anfang des Fischens möglich. Bei verspäteter Ankunft ist es möglich, sich auch noch bis spätestens 1 Stunde nach Beginn des Fischens bei dem Veranstaltungsleiter anzumelden. Die von der Anglerabteilung festgesetzte Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch vor dem Anfang des Fischens zu zahlen (Ausnahme : Bei verspäteter Anmeldung ist die Gebühr unmittelbar nach Beendigung des Fischens beim Veranstaltungsleiter zu zahlen). 

Bei Rücktritt vom Fischen wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Bei Verschiebung eines Fischens durch den Veranstalter wird die Teilnahmegebühr zurückgezahlt.


Der Leiter der Anglerabteilung ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Fischens verantwortlich. Er kann diese Aufgabe auch einem von ihm benannten Vertreter übertragen. Ihnen ist auf Verlangen der Fischereischein oder ein gültiger Gastfischereischein zu zeigen. Ferner obliegt ihnen auch die Erfassung des Fanges jedes Teilnehmers sowie deren Auswertung. Der Fang muss einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, möglichst Eigenverzehr.


Der Veranstaltungsleiter darf :
  1) Vor dem Anfangssignal
      Wegen aufkommenden oder vorhandenen schlechten Wetters bzw. wenn weniger als 7 Angler als Teilnehmer vor Ort sind, 

      das Fischen  verschieben oder aufheben.
  2) Nach dem Anfangssignal
       Wegen aufkommenden schlechten Wetters – z.B. Gewitter, Boen von mehr als 4 Bft (Beaufort) oder zu starken Wellengangs – 

       das die Sicherheit der Teilnehmer, der Boote oder die Fairneß des Fischens gefährdet, das Fischen aufheben oder abbrechen.


Die vorgenannten Werte sind Maximalwerte, die z.B. bei einem Zusammenwirken von Wind und starkem Seegang weiter unterschritten werden können.


Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich. Er trägt unbeschadet dieser Anweisung selbst die Verantwortung dafür, ob er ein Fischen anfängt oder vorzeitig abbricht. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben und Eigentum, persöhnlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch Teilnahme an einem Fischen verursacht werden oder sich ergeben.


Das vorzeitige Abbrechen einer Veranstaltung wird durch Ansage vom Veranstaltungsleiter angezeigt.


Jeder Teilnehmer muss die polizeilich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung in seinem Boot mitführen.

Wertung der Gemeinschaftsfischen

Ein Fischen wird für die Jahreswertung gezählt, wenn 7 Angler am Treffpunkt sind und in der Teilnahmeliste stehen bzw. die Hälfte der festgelegten Zeit geangelt wurde. Angelkönig wird der Teilnehmer, der nach Addition der Einzelwertungen die meisten Punkte erreicht hat. Bei der Durchführung von 4 Fischen, incl. Pokalangeln, werden die besten 3 Wertungen für jeden Teilnehmer für die Jahreswertung gezählt. Werden weniger als 4 Fischen
durchgeführt, müssen alle Einzelwertungen gezählt werden.


Vor jedem Anfang hat sich jeder Teilnehmer von der Veranstaltungsleitung eine Wertungskarte zu holen. Aus dieser Wertungskarte sind alle Mindestmaße, Schonzeiten sowie Punktbewertung der einzelnen Fischarten zu entnehmen. Der Tobiasfisch wird nicht gewertet. Jeder Teilnehmer darf mit 2 Ruten bei unbegrenzter Hakenzahl angeln. Befinden sich während eines Fischens mehrere Teilnehmer in einem Boot, so wird der gesamte Fang durch die Anzahl der im Boot befindlichen Teilnehmer geteilt und jedem Teilnehmer zu gleichen Teilen angerechnet. Der Bootseigner wird allerdings in der Tageswertung (Einzelwertung) vor den im gleichen Boot befindlichen Teilnehmern eingereiht.


Wird einem Teilnehmer ein Verstoß gegen geltende Bestimmungen nachgewiesen oder befinden sich untermaßige, lebende oder Fische die Schonzeit haben bei seinem Fang, so ist er zu disqualifizieren.


Proteste sind spätestens eine Stunde nach Beendigung einer Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung in schriftlicher Form einzulegen und ausreichend zu begründen. Er hat dem Protestgegner sowie den Zeugen den Verhandlungstermin mitzuteilen. Die Protestparteien und Zeugen sind verpflichtet, an der Protestverhandlung teilzunehmen. Ein Protest darf nicht zurückgenommen werden, sondern muss von einem Schiedsgericht
entschieden werden, welches aus 3 Personen bestehen muss. Dieses Schiedsgericht ist in jeder Saison auf der Anglerversammlung neu zu wählen 

(3 hauptamtliche Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder). Ihre Entscheidung ist endgültig. Eine Berufung ist unzulässig.


Teilnahme- und Geldpreise sind unzulässig.


Für Einzelfischen werden von der Angelabteilung der WSVL keine Siegerplaketten vergeben, dafür gibt es eine Jahreswertung – Königswertung -.


Bei der Königswertung werden Pokale an die Teilnehmer für ihre guten Leistungen gegeben. Ferner werden der größte Dorsch und der besondere Fisch mit einem Pokal ausgezeichnet.


Der Pokal für den besonderen Fisch ist ein Wanderpokal. Es wird in jedem Jahr nach dem letzten Fischen anhand der Auswertung der Einzelfischen ermittelt, ob ein selten vorkommender Fisch gefangen worden ist. Sind von den selten vorkommenden Fischen mehr als einer gefangen worden, wird abgestimmt, welcher in dem Jahr der besondere Fisch sein soll. Sollte kein selten vorkommender Fisch gefangen worden sein, wird der Pokal in dem
Jahr nicht vergeben.


Pokale, die bei der Preisverteilung (Herbstfest) nicht in Empfang genommen werden, bleiben im Besitz der Anglerabteilung der WSVL und werden im nächsten Jahr neu vergeben.


Die Angelfischerordnung tritt mit Beschluss der Anglerabteilung vom 21.04.2001 in Kraft.