Bei allen Vereinsregatten (ohne Gäste) gilt die Ausschreibung, die Segelanweisung der WSVL sowie die ergänzenden Bestimmungen dieser Wettsegelordnung.


Die Einladung erfolgt schriftlich oder durch Aushang im Info-Kasten der WSVL.


Für die Durchführung einer Regatta setzt der Regattaausschuss der WSVL einen Regattaleiter, einen mit 2 Personen besetzten Tonnenleger und ggf. einen Schiedsrichter ein.


Es wird bei der Anmeldung zu den Vereinsregatten an Mitglieder grundsätzlich keine Segelanweisung ausgegeben, da sie jedem Mitglied in der neuesten Fassung vorliegt.

 

Punkt 1.3 der Segelanweisung wird gestrichen.


In Abänderung des Punktes 1.4 der Segelanweisung kann nach einer Änderung der Segelanweisung diese zusätzlich durch mündliche Unterrichtung der betroffenen Boote vor deren Ankündigungssignal auf dem Wasser erfolgen.


In Abänderung des Punktes 1.7 und 1.8 der Segelanweisung muss der Steuermann und die Crew keinem von seinem nationalen Verband anerkannten Segelclub angehören und keinen DSV-Führerschein besitzen.


Der Regattaausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung einer Regatta verantwortlich. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.


Der Regattaausschuss darf:
          Vor dem Start aus beliebigem Grund die Bahn abkürzen oder eine Wettfahrt verschieben oder aufheben.
Der Regattaleiter darf:
          Nach dem Startsignal die Bahn abkürzen, indem sie die Wettfahrt an einer beliebigen Bahnmarke beendet oder eine Wettfahrt wegen 

          schlechten Wetters, das die Boote gefährdet oder wegen ungenügenden Windes oder Fehlens oder Vertreibens einer Bahnmarke oder aus                      anderen Gründen, die unmittelbar die Sicherheit oder Fairness des Wettbewerbes gefährden, abbrechen oder aufheben.


Der Regattaleiter darf darüber hinaus eine Regatta abbrechen, wenn z.B.
                                                              – in Klasse 1 – 3 bei Windstärke von mehr als 13,0 m/sec.
                                                              – in Klasse 4 + 5 bei Windstärke von mehr als 10,0 m/sec.,
für Regattateilnehmer oder Startboot die Sicherheit gefährdet ist.


Die vorgenannten Werte sind Maximalwerte, die z.B. bei einem Zusammenwirken von Wind und starkem Seegang weiter unterschritten werden können. Unbeschadet dieser Anweisungen trägt jeder Teilnehmer selbst die Verantwortung dafür, ob er an den Start geht oder vorzeitig eine Wettfahrt abbricht.


Der Regattaausschuss kann in Abänderung des Punktes 4.2 der Segelanweisung eine Regatta absagen oder verschieben, wenn weniger als drei Anmeldungen jeder Klasse vorliegen.


In Abänderung des Punktes 6 der Segelanweisung kann der Regattaleiter auch ganz ohne Flaggensignale starten lassen. In diesem Fall müssen alle Informationen über UKW-Seefunk Kanal 06 bzw. über Megafon gegeben werden. Ferner wird auf die Punkte 6.7 Startzeitbegrenzung sowie 6.9(b) der Segelanweisung ”Schwarze Flaggenregel” verzichtet.


In Abänderung des Punktes 8.2 der Segelanweisung ist die Langstreckenregatten spätestens 120 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes dieser Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet.


Bei Dreiecks Regatten und Up and Down Regatten gilt die Segelanweisung Punkt 8.2: 
Die Wettfahrt ist spätestens 60 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes dieser Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet.

Wertung bei Vereinsregatten

Es wird in 3 Klassen getrennt gewertet:
                                                             – Klasse 1–3 = Kielschiffe
                                                             – Klasse 4 = Kielschiffe + Kielschwerter
                                                              – Klasse 5 = Jollen
Bei der Durchführung von 4 Regatten werden die besten 3 Wertungen für die Jahreswertung gezählt.


Können nur 3 Regatten gesegelt werden, so zählen die 2 besten Ergebnisse. Können nur 2 Regatten gesegelt werden, so zählen diese 2 Regatten für die Jahreswertung. Bei nur einer Regatta muß dieses eine Ergebnis gezählt werden.


Sollen andere Wettkampfergebnisse bei der Jahreswertung berücksichtigt werden, so muss dies vorher durch Aushang angekündigt werden.


Alle Vereinsregatten werden nach einem modifizierten Yardsticksystem errechnet.


Bei der Festlegung der modifizierten Yardstickzahl wird davon ausgegangen, dass Regattateilnehmer, die ständig an 1. Stelle segeln, von Jahr zu Jahr in der Yardsticktabelle zurück gestuft werden, sodass sie unter der DSV-Yardstickzahl segeln müssen, während für die Regattateilnehmer am Tabellenende umgekehrt verfahren wird. Hierbei wird die Normalbesegelung des Bootes zugrunde gelegt. Kielboote, die keinen Spinnaker,
Genaker, Blister oder ähnliche Segel besitzen, müssen dies der Regattaleitung melden, da dies zur Änderung der Yardstickzahl führt. Eine Vergütung entfällt, wenn die vorgenannten Segel während einer Regatta auf o.g. Booten nicht gesetzt werden, obwohl diese vorhanden sind.


Beim Wechseln eines Vorsegels bzw. Spinnakers darf das neue Segel voll gesetzt und getrimmt werden, bevor das alte Segel eingeholt wird. Es darf jedoch nur ein Großsegel und außer beim Wechseln nur ein Spinnaker gesetzt gefahren werden. Ferner darf außer beim Halsen nur ein Spibaum zur Zeit gefahren werden. Er muss während des Gebrauches am Mast angeschlagen sein. Ein Vorsegel darf nur an einem Spibaum gefahren werden,
wenn kein Spinnaker gesetzt ist.


Die Einstufung wird den Regattateilnehmern zum Saisonbeginn mitgeteilt. Boote, die nicht in der Yardsticktabelle enthalten sind, werden mit einer YS-Probezahl eingestuft. Änderungen können nur nach längerer Beobachtung und Auswertung mehrerer Wettfahrten durch den Regattaausschuss vorgenommen werden.


Die Yardstickzahlen sind für eine Saison verbindlich. Eine Berufung ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig.


Bei einer Jugendregatta sind alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr startberechtigt. Für sie gelten diese Bestimmungen gleichermaßen.


In Abänderung des Punktes 10.3 hat sich ein Boot, welches Strafdrehungen nach WR 31 oder 44 ausführen muss, beim Zielboot zu melden und diese vor dem Zieldurchgang in der Nähe des Zielbootes auszuführen. Bei Nichtbeachtung gilt die Strafe als nicht ausgeführt.


Die Punkte 10.4 – 10.9 der Segelanweisung werden wie folgt geändert.

Proteste

Ein Schiedsgericht wird wegen des großen Aufwandes nicht eingesetzt. Proteste werden unter der kalten Dusche verhandelt.

Start- und Geldpreise

Start- und Geldpreise sind unzulässig.


Die Seglerabteilung der WSVL vergibt – wenn nichts anderes festgelegt wurde – für jede Regatta für je 3 gemeldete Boote einen Preis für den Steuermann sowie für den Vorschoter. Die Siegerehrung soll möglichst am gleichen Tag vorgenommen werden.


Bei der Jahreswertung wird für den Jahressieger jeder Klasse ein Wanderpokal für den Steuermann vergeben.


Der Felix-Droysen-Wanderpokal wird an den Jahressieger der Klasse 1–3 (Kielschiffe), 

der Wanderpokal der WSVL wird an den Jahressieger der Klasse 4 (Kielschiffe/Kielschwerter),
der Wanderpokal von Heikos Boddelshop wird an den Jahressieger der Jollen-Klasse vergeben.


Preise, die bei der Siegerehrung nicht in Empfang genommen werden, können in Besitz der Seglerabteilung der WSVL bleiben und neu vergeben werden. Nach Rückgabe des Wanderpokals erhält der Steuermann einen Erinnerungspreis.

Die Neufassung der Wettsegelordnung tritt mit Beschluss der Seglerversammlung vom 20.04.2002 in Kraft.